AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der My Webnet GmbH, Königsallee 27, 40212 Düsseldorf (nachfolgend auch kurz „sumasearch“ genannt) im Bezug auf SEO- und SEM-Verträge, insbesondere unter dem Markenzeichen „Sumasearch“.

§ 1 Allgemeine Regelungen

(1) Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), sind Bestandteil aller Verträge mit Sumasearch – Sumasearch.de (nachfolgend „Sumasearch“ genannt).

(2) Alle vereinbarten Dienstleistungen erfolgen zu nachstehenden Bedingungen. Sumasearch erbringt für Kunden Dienstleistungen im Bereich der Vermarktung von Websites im Internet sowie sonstigen Internetdienstleistungen im weiteren Sinne.

(3) Es gelten ausschließlich die vorliegenden Bedingungen, abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt. Der Kunde hat sich im Übrigen mit der Geltung dieser AGB einverstanden erklärt und diese ebenso im vollen Umfang anerkannt.

(4) Diese AGBs gelten für Kunden im deutschen Raum. Für Kunden im schweizerischen Raum gelten folgende AGBs: AGB Schweiz

§ 2 Vertragsabschluss und Vertragspartner

(1) Der Vertrag kommt erst mit Bestätigung ausgefüllten und unterzeichneten Auftragsformulars durch Sumasearch gegenüber dem Kunden zustande.

(2) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(3) Einzelaufträge sowie zusätzliche Leistungen im Rahmen laufender Arbeiten bedürfen bis zu maximal € 750 netto nicht der Vorlage von Kostenvoranschlägen und können insbesondere mündlich oder per einfacher formloser E-Mail, und damit abweichend von Abs. (1), vereinbart werden. Ebenfalls keiner gesonderten Vereinbarung bedürfen Abweichungen der vom Kunden freigegebenen Kostenvoranschläge bis zu 15 % der vorausgeschätzten Kosten, wenn sich im Rahmen der Auftragsausführung Änderungen des zuvor geschätzten Aufwandes ergeben.

(4) Sumasearch ist berechtigt Subunternehmer mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglicher Pflichten zu betrauen.

(5) Der Kunde hat wesentliche Änderungen in seinem Umfeld (Firma, Anschrift, Rechtsform, USt ID,...) unverzüglich Sumasearch mitzuteilen. Lässt diese Änderung eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen durch Sumasearch zu erwarten, so kann diese Vorauszahlung des vereinbarten Entgelts verlangen.

(6) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag mit Sumasearch durch den Kunden auf einen Dritten, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Sumasearch. Bei Inhaberwechsel oder Veräußerung der zu optimierenden Seite ist die Dienstleistung, ohne Zustimmung seitens der Sumasearch, ebenfalls nicht übertragbar. In diesem Fall behält sich die Sumasearch das Recht vor dem Kunden die laufenden Kosten der Optimierung gemäß dem laufenden Vertrag weiterhin zu berechnen.

(7) Erfolgt eine Stornierung durch den Kunden, welche nicht auf einem Verschulden von Sumasearch beruht, ist dies nur mit einer schriftlichen Zustimmung von Sumasearch möglich. Wird die Stornierung von Sumasearch anerkannt oder durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung als rechtmäßig beurteilt, so steht Sumasearch das Recht zu, neben den erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten eine Stornogebühr von 67 Prozent des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes in Rechnung zu stellen.

§ 3 Vertragsgegenstand (allgemein)

(1) Alle Leistungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sobald Sumasearch den Eingang der vereinbarten Zahlungen verzeichnet hat und alle notwendigen Daten durch den Kunden an Sumasearch übermittelt wurden, beginnt Sumasearch mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen gemäß Auftragsschreiben und Leistungsbeschreibung.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass die Platzierung der zu optimierenden Website in den Suchmaschinen nicht von Sumasearch garantiert werden kann da dies einzig im Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenbetreibers liegt. Dem Kunden ist auch bewusst, dass sich erreichte Platzierungen jederzeit ändern können bspw. aufgrund von durchgeführten Suchalgorithmus-Änderungen durch die Suchmaschinenbetreiber. Sumasearch schuldet jedoch nicht die Erreichung von Zielen, welche sich der Kunde selbst gesetzt hat . bspw. die Erhöhung seiner Umsätze, längeres Verbleiben auf seiner Website durch Besucher, o.ä.

(3) Sumasearch entschädigt den Kunden nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung oder Löschung (auch aus Gründen einer Suchmaschinenrichtlinienübertretung) seiner Website seitens einer oder mehrerer Suchmaschinen, da dies einzig im Ermessen der Suchmaschinenbetreiber liegt. Eine Ausnahme besteht sofern ein Fall zwingender Haftung nach diesne AGB vorliegt.

(4) Leistungsort ist der Standort von Sumasearch. Termine vor Ort beim Kunden sind gesondert zu vereinbaren.

(5) Abnahmen des Kunden in früheren Leistungsphasen sind verbindlich. Änderungswünsche hinsichtlich abgenommener Leistungen können insbesondere Auswirkungen auf .andere Leistungen haben und sind daher zusätzlich kostenpflichtig. Änderungen bereits abgenommener oder aufgrund von Absprachen bereits begonnener Leistungen sind gesondert zu vergüten. Sumasearch wird mitteilen welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Die Vertragsparteien werden sich über den Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und ggfls. eine Nachtragsvereinbarung schließen. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Änderung der Leistungen nicht einverstanden ist.

(6) Vertragsinhalt können auch zusätzliche Dienste und Funktionen Dritter sein. Hinsichtlich dieser Leistungen gelten dann ergänzend die AGB des Dritten.

(7) Sumasearch unterliegt keinerlei Konkurrenzverbot und kann demnach auch für unterschiedliche Firmen der gleichen Branche tätig werden. .

(8) Der Kunde ist rechtlicher Betreiber und Verantwortlicher der betreuten Websiten bzw. Profile. Der Kunde wird Sumasearch mit den erforderlichen Zugängen versorgen. Richtet Sumasearch erstmals derartige Seiten ein, verschafft Sumasearch dem Kunden die Zugänge.

(9) Etwaige Reaktionszeiten berechnen sich innerhalb der üblichen Erreichbarkeit (Mo – Fr von 10 – 17 Uhr).

§ 4 Vertragsgegenstand SEO & . SEA .

A. SEO

(1) Bei der Suchmaschinenoptimierung (SEO) stimmen sich die Parteien über zu optimierende Faktoren ab. Sumasearch schlägt dem Kunden die Optimierungen vor. Sobald diese genehmigt wurden, liegt die Verantwortlichkeit für die rechtliche Zulässigkeit der Optimierungen beim Kunden. SEO-Leistungen können sich sowohl auf Inhalte der Website selbst (sog. On-Page Optimierungen) wie auch auf Optimierungen außerhalb der Website (sog. Off-Page Optimierungen) beziehen.

(2) Für die Umsetzung von durch Sumasearch vorgeschlagenen On-Page Optimierungen ist der Kunde verantwortlich, sofern nicht zwischen den Parteien eine andere Regelung getroffen wurde. Erfolgt eine Umsetzung nicht und sind die vorgeschlagenen Maßnahmen für die weitere Optimierung der Website und damit für die Erbringung weiterer vertraglicher Leistungen erforderlich, ist Sumasearch bis zur Nachholung der Maßnahmen von der Erbringung weiterer Maßnahmen freigestellt. Die Leistung von Sumasearch gilt mit der vorgeschlagenen Leistung als angedient. Die Andienung wirkt bis zu der Umsetzung der Maßnahme fort.

(3) Für Off-Page Optimierungen gilt, dass die Parteien vertraglich vereinbaren müssen, wer Texte erstellt. Für die Entscheidung, wo das Posting erfolgt steht Sumasearch Ermessen zu. Ein Linkreporting kann erstmals nach 3 Monaten Vertragslaufzeit vom Kunden gefordert werden.

(4) Sumasearch ist im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden berechtigt, erfolgte Optimierungen abzustellen und weitere Leistungen bis zur Beendigung des Verzuges vorzubehalten. Die Vergütungspflicht des Kunden für die Restdauer des Vertrages ist davon ebensowenig betroffen wie die Vertragsdauer selbst.

(5) Für den Nachweis von Links oder Platzierungen gelten die Statistiken der Marktteilnehmer / Software-Anbieter als ausreichend.

(6) Eine durch Sumasearch erbrachte Suchmaschinenoptimierung orientiert sich am Kenntnisstand bei Erstellung der vertraglichen Leistung. Naturgemäß können sich die Voraussetzungen für eine gute Suchmaschinen-Sichtbarkeit schnell und ohne Vorankündigung ändern. Ferner sind nicht alle Faktoren einer Optimierung allein Softwareseitig abbildbar . vielmehr wird eine Content-seitige Unterstützung erforderlich. Eine Haftung für eine gute Platzierung in einer Suchmaschine kann daher nicht übernommen werden. Auch wenn Sumasearch mit der Suchmaschinenoptimierung das Ziel verfolgt, eine bessere Platzierung der Website des Kunden in den relevanten Suchmaschinen zu erreichen, wird ein diesbezüglicher Erfolg von Sumasearch nicht geschuldet. Leistungen im Bereich SEO unterfallen damit dem Dienstvertragsrecht. Insbesondere wird klargestellt, dass selbst mit einer erfolgreichen Suchmaschinenoptimierung keinerlei Verantwortlichkeit von Sumasearch für die Steigerung von Umsatzzielen o.ä. verbunden ist.

(7) Sollte Sumasearch innerhalb von sechs Monaten (nach Erhalt der freigegebenen Suchbegriffe) mindestens 50 % der freigegebenen Suchbegriffe auf der ersten Suchergebnisseite von Google platziert haben, wird eine weitere Gebühr, die im Vertrag unter „Konditionen: Einmalig […] (fällig bei Auftragserteilung)“ aufgelistet ist, fällig.

Sollte Sumasearch innerhalb von sechs Monaten (nach Erhalt der freigegebenen Suchbegriffe) mindestens 70 % der freigegebenen Suchbegriffe auf der ersten Suchergebnisseite von Google platziert haben, wird eine weitere Gebühr, die im Vertrag unter „Konditionen: Einmalig […] (fällig bei Auftragserteilung) plus 1x Monatlich […] (fällig zu Beginn jeweiligen Monats)“ aufgelistet ist, fällig.

Sollte Sumasearch innerhalb von sechs Monaten (nach Erhalt der freigegebenen Suchbegriffe) 100 % der freigegebenen Suchbegriffe auf der ersten Suchergebnisseite von Google platziert haben, wird eine weitere Gebühr, die im Vertrag unter „Konditionen: Einmalig […] (fällig bei Auftragserteilung)“ plus 3x „Monatlich […] (fällig zu Beginn jeweiligen Monats)“ aufgelistet ist, fällig.


B. SEA & . sonstige Ad- oder Text-Schaltungen

(1) Im Rahmen von Media- und Ad-Schaltungen (Suchmaschinenwerbung / SEA) wird in einem Briefing mit dem Kunden die Werbestrategie besprochen. Der Kunde ist verantwortlich für die Auswahl der Werbetexte und Keywords. Sumasearch wird nach bestem Wissen zulässige Medien- .bzw. Werbeschaltungen vornehmen. Verlangt der Kunde „aggressivere“ Werbung in Form von vergleichender Werbung, Nennung von Marken Dritter oder ähnlichem, so stellt er Sumasearch diesbezüglich von jedweder Haftung frei.

(2) Im Rahmen der Buchung bezahlter Werbung, insbesondere aber nicht darauf beschränkt in Form von Ads der Firma Google, wird Sumasearch ein Nutzerkonto bei dem Werbungsdienst für den Kunden einrichten und verwalten. Sollte Sumasearch ein Konto des Kunden übernehmen und weiterpflegen, muss der Kunde Sumasearch die hierfür erforderlichen Zugänge übermitteln.

(3) Sumasearch wird kundenspezifische Kampagnen anlegen. Bei der Erstellung der entsprechenden Anzeige lehnt sich Sumasearch an die Inhalte auf der vom Kunden angegebene Zielseite an. Alternativ können die Parteien Anzeigen abstimmen. Es gilt hierfür die Abnahmeregelung dieser AGB entsprechend.

(4) Sumasearch kontrolliert regelmäßig den Erfolg der Kampagnen anhand von Kosten / Nutzen und optimiert auf Basis ihres Know-Hows die Kampagnen nach eigenem Ermessen. Dies umfasst auch ohne Zustimmung des Kunden eine Änderung von Keywords und die Änderung der Anzeigentexte. Der Kunde selbst kann jederzeit Vorgaben zu von ihm gewünschten Keywords und Anzeigen machen, welche Sumasearch umsetzen wird.

(5) Sumasearch steht Ermessen zur Höhe des Preises pro Klick oder für Impressionen zu. Dabei bemüht sich Sumasearch, die Kampagnen so zu optimieren, wie es der Kunde in einem Briefing gewünscht hat (z.B. niedrigster Klickpreis oder höchste Position).

(6) Sumasearch stellt dem Kunden regelmäßig Statistiken oder den Zugang zu diesen zur Verfügung aus denen die Impressionen, Klicks, Kosten und Platzierungen hervorgehen.

(7) Der Kunde wird Sumasearch von allen absprachegemäßen Aufwendungen in Verbindung mit dem Werbedienst freistellen sowie den Verwaltungsaufwand von Sumasearch vergüten.

(8) Regelmäßig vereinbaren die Parteien ein Budget welches von Sumasearch in entsprechende Werbung investiert werden kann . Sumasearch erhebt Gebühren für die Einrichtung des betreffenden SEA-Kontos, die Erstellung, Plege und Optimierung von Kampagnen. Sumasearch kann die Erbringung von Tätigkeiten von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen.

(9) Zwischen den Parteien herrscht Einvernehmen, dass Sumasearch keine Garantie übernehmen kann, ob und wie oft eine bestimmte Anzeige innerhalb eines bestimmten Zeitraums an welcher Anzeigenposition erscheint. .Es herrscht Einvernehmen, dass auch die Einblendung einer Anzeige eine Werbeleistung darstellt.

(10) Um Markenverstöße zu vermeiden, ist für den Fall der Verwendung eines Markennamens erforderlich, dass eine Markenfreigabe vom Markeninhaber vom Kunden nachgewiesen wird. Ohne einen solchen Nachweis ist die Verwendung von Markennamen im Rahmen von Werbeanzeigen nicht möglich. Werden dennoch auf Wunsch des Kunden Markennamen gebucht findet eine Haftung von Sumasearch nicht statt . vielmehr wird der Kunde Sumasearch von allen Schäden freistellen.

(11) Sumasearch haftet nicht für die Zulässigkeit einer beworbenen Zielseite. Kommt es zu Sperrungen aufgrund der Zielseite des Kunden, ist hierfür allein der Kunde verantwortlich.

(12) Schlägt der Kunde Inhalte zu Werbeanzeigen vor die sich als wettbewerbswidrig erweisen, haftet hierfür allein der Kunde.

(13) Für monatlich festgelegte Medienbudgets (externe Kosten) und Stundenbudgets (Dienstleistung) kann keine Garantie dahingehend übernommen werden, dass das Budget für einen kompletten Werbemonat ausreicht oder aber in einem Monat komplett aufgebraucht werden kann. Übrige Budgets werden in den Folgemonat verlagert . im Falle einer Kündigung werden die Budgets nach Absprache mit dem Kunden entweder aufgebraucht oder übertragen.

(14) Bezüglich der internen Kosten für die Leistung von Sumasearch gilt, dass mit Abschluss des Vertrages ein dem Monatsbudget entsprechender Arbeits- und Personalaufwand berücksichtigt wird . hiervon unberücksichtigt bleibt das gesondert zu vereinbarende und zu leistende Werbebudget des Kunden. Sumasearch bietet diese Arbeitsleistung für die Dauer des Vertrages monatlich erneut an, ohne dass es hierzu einer gesonderten Handlung bedarf. Sofern der Kunde seinen Bedarf an Dienstleistungen während eines laufenden Vertrages ändert, etwa weil er sich entscheidet, Ad-Words-Konten zu schließen, Budgets zu verkleinern oder seine Mitwirkung bei der Umsetzung von Maßnahmen einzustellen, so hat dies keinen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung von Sumasearch.

(15) Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt Sumasearch nach bestem Wissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet Sumasearch dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

(16) Die Buchung von Ad Impressions, Page Impressions, Clicks, usw. für einen bestimmten Zeitraum beruht auf Erfahrungswerten der Vergangenheit von Sumasearch und ihren Zulieferern. Sollte der gebuchte Umfang verbindlich zugesagt bzw. garantiert sein und nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums ausgeschöpft werden, verlängert sich der Zeitraum der Schaltung bis zur Erreichung des vereinbarten Buchungsvolumens. Mögliche Beanstandungen der Medialeistung hat der Kunde Sumasearch innerhalb von 48 Stunden nach Schaltung in Textform mitzuteilen. Abweichungen von bis zu 10 % gelten als geringfügig bzw. nicht als Mangel oder Übererfüllung.

(17) Die Erstellung von Werbemitteln (Banner, Texte) ist nicht Bestandteil der monatlichen SEA-Leistung und insoweit gesondert zu vereinbaren.

(18) Ergeben sich auf Websites oder insbesondere in Social Media Kanälen des Kunden, die von Sumasearch betreut werden, Probleme mit dem Anbieter oder mit einzelnen Nutzern, so wird Sumasearch eine Deeskalation nach eigenem Ermessen versuchen. Scheitert eine Deeskalation wird Sumasearch den Kunden unmittelbar kontaktieren, um mit ihm das weitere Vorgehen zu besprechen.

(19) Ergebnislisten sind abhängig von externen Dienstleistern. Sumasearch kann dahingehend keine Vollständigkeit garantieren (beispielsweise geschützte Posts in sozialen Netzwerken, die nicht indiziert werden).

C. GEMEINSAME VORSCHRIFTEN (SEO & . SEA)

(1) Suchmaschinenoptimierungen und das Suchmaschinenmarketing bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in der Regel einige Wochen bis Monate. Sumasearch erbringt ihre Tätigkeiten daher im Rahmen einer längeren Vertragslaufzeit (i.d.R. 12 – 24 Monate), wobei ein Großteil der auf die Vertragslaufzeit anfallenden Arbeitsleistungen zu Beginn der Vertragslaufzeit erfolgen, um deren Wirksamkeit zu überprüfen und im Laufe der Vertragslaufzeit erforderliche Steuerungen der Maßnahmen vorzunehmen. Monatsbudgets verstehen sich daher nicht als feste Größe an Arbeitszeiten für einen bestimmten Monat, sondern ergeben zusammengenommen das Gesamt-Stundenbudget für die festgelegte Vertragslaufzeit und ggfls. Leistung. Das bedeutet, dass Sumasearch in der Einteilung der auf die Vertragslaufzeit entfallenden Stunden frei ist und diese nach Erforderlichkeit auf der Basis des bei Sumasearch vorhandenen Know-Hows einsetzen wird. Mit Vertragsschluss ist der Kunde verpflichtet, das gesamte auf die Laufzeit anfallende Stundenbudget von Sumasearch zu erwerben . Sumasearch ist verpflichtet, diese Stunden dem Kunden bereitzuhalten und sinnvoll einzuteilen. Die Aufteilung eines Budgets in Monate ist als ratenweise Zahlung des Gesamtbudgets zu verstehen. Sofern das vereinbarte Gesamtbudget vor Ende der Vertragslaufzeit aufgebraucht ist, kann der Kunde einzelne Stunden hinzubuchen oder einen neuen Laufzeitvertrag abschließen . Sumasearch wird dem Kunden frühzeitig entsprechende Angebote unterbreiten.

(2) Leistungen, die im Angebot nicht als kontinuierliche oder monatliche Leistungen ausgewiesen sind, werden nur einmalig pro Zahlung der einmaligen Vergütungspauschale erbracht.

(3) Bei der Leistung von Sumasearch handelt es sich um ein Dienstleistungsangebot, welches unterschiedliche mögliche Leistungen darstellt . Sumasearch wird eine Auswahl der nach ihrer Sicht und in ihrem Ermessen erfolgsversprechendsten Leistungen vornehmen und diese im Rahmen des Budgets durchführen. Der Kunde kann diesbezüglich jedoch im Rahmen des Budgets Weisungen vornehmen. Trotz der Anwendbarkeit von Dienstvertragsrecht ist Sumasearch regelmäßig auf Freigaben des Kunden angewiesen, um die Tätigkeit ordnungsgemäß zu erbringen . insoweit wird auf die Abnahmeregelung aus diesen AGB verwiesen.

(4) Im Bereich SEO und SEA ist eine Vielzahl von Leistungen möglich, die in dem Angebot skizziert werden. Die konkrete Auswahl der geschuldeten Leistung obliegt jedoch Sumasearch sowie den Vereinbarungen der Parteien.

(5) Eine Kündigung von SEO- und SEA-Leistungen während der Vertragslaufzeit ist nur innerhalb der in den AGB oder dem Vertrag geregelten Fristen möglich und berührt den Anspruch auf die Vergütung von Sumasearch nicht, da Sumasearch mit Vertragsschluss die vertraglich vereinbarten Leistungen und erfroderlichen Zeiten einbucht / reserviert und als Arbeitsleistung bereithält. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht ausgeschöpfte oder abgerufene Stunden können vom Kunden binnen 6 Monaten nach Vertragsende für gleichwertige Leistungen in Anspruch genommen werden . ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht.

§ 5 Vertragsgegenstand Website-Erstellung

(1) Im Rahmen von Website-Erstellungen (Webdesign) gliedern sich die Tätigkeiten grundsätzlich in künstlerisch-kreative Leistungen sowie technische Leistungen. Vor Entwicklung oder Anpassung der technischen Leistung stimmen sich die Parteien über die gestalterischen Elemente ab. Abnahmen des Kunden in früheren Leistungsphasen sind verbindlich. Änderungswünsche hinsichtlich abgenommener Leistungen können insbesondere Auswirkungen auf .andere Leistungen haben und sind daher zusätzlich kostenpflichtig.

(2) Werden im Rahmen von gestalterischen Arbeiten mehrere Entwurfsvarianten angeboten, hat die Sumasearch mit Ablieferung der Varianten ihre Pflicht erfüllt. Der Kunde kann wählen, ob eine der Varianten weiter ausgearbeitet wird und hat hierzu konkrete Vorgaben zu machen. Wünscht der Kunde die Anfertigung eines gänzlich neuen Entwurfes, so ist dieser gesondert zu vergüten.

(3) Bezüglich der Übernahme von vorbestehenden Leistungen und Inhalten werden sich die Parteien auf Basis einer Beratung durch Sumasearch abstimmen. Bestehende Konfigurationen und Informationen des Kunden werden nur gemäß expliziter Vereinbarung sowie bei fristgemäßer sowie vollständiger Bereitstellung durch den Kunden von Sumasearch übernommen. Gleiches gilt für Anbindungen an Drittsysteme.

(4) Ohne gesonderte Vereinbarung ist die Lieferung oder Einbindung von Inhalten einer Website (insb. Text, Bild, Shop-bezogene Artikel) nicht von Sumasearch geschuldet.

(5) Eine Kompatibilität der von Sumasearch erstellten Leistung wird nur für im Zeitpunkt des Vertragsschlusses marktübliche und vertraglich vereinbarte Formate (Betriebssysteme, Endgeräte, Softwarelösungen usw.) geschuldet.

(6) Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Kunde für das Hosting einer Website selbst verantwortlich. Sumasearch wird den Kunden auf notwendige Datenbank / PHP / Webserver Software und Versionen hinweisen.

(7) Der Kunde wird Vertragspartner einer etwaig erforderlichen Shop- oder Plug-In-Lizenz (z.B. Shopware oder Magento) und ist insoweit zur Zahlung und Aufrechterhaltung der Lizenz für den ordnungsgemäßen Betrieb der Website verantwortlich. Im Rahemn von Shopware-Dienstleistungen ist der Kunde insoweit in der Regel verpflichtet, sich bei Shopware anzumelden und Sumasearch als betreuende Agentur anzugeben . Sumasearch wird den Kunden hierbei unterstützen.

(8) Updates und Upgrades sind nach Überlassung der finalen Version (nach dem ersten Live-Gang) von Sumasearch nicht geschuldet sondern müssen gesondert vereinbart werden.

(9) Der Kunde ist für den Inhalt der Website sowie die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen allein verantwortlich. Sumasearch liefert weder AGB noch Datenschutzerklärungen. Gleiches gilt für sonstige rechtserhebliche Texte (z.B. Check-Out). Für derartige Leistungen hat der Kunde eine Rechtsberatung einzuholen oder Sumasearch entsprechende Inhalte zur Einbindung zu liefern, wobei er Sumasearch von der Haftung freistellt. Sofern Sumasearch dennoch an den relevanten Stellen eigenverantwortlich Texte verwendet, handelt es sich nur um Beispielstexte.

(10) Die Erstellung von Websites beurteilt sich in der Regel nach Werkvertragsrecht wobei im Rahmen der Gestaltungsleistungen auch dienstvertragliche Elemente vorkommen. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungserbringung durch rechtzeitige Abnahmen und die Erbringung der ihm obliegenden Mitwirkungen zu fördern.


§ 6 Mitwirkungspflichten

(1) Voraussetzung für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung ist, dass alle relevanten Daten .seitens des Kunden in schriftlicher Form an Sumasearch zur Verfügung gestellt werden. Für die Dienstleistung relevante Daten sind:

a Zugangsdaten zu dem Trackingsystem des Kunden, Zugriffsdaten auf den Webspace sowie CMS und/oder Shop System des Homepagebetreibers

b Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen, gegebenenfalls Textvorgaben sowie die zwingend erforderliche Freigabe der seitens Sumasearch erstellten Texte (Textbeschreibungen zu den Suchbegriffen und Suchbegriffskombinationen).

(2) Sollte Sumasearch die Daten der Optimierung auf der Internetseite des Kunden einpflegen, muss der Kunde die vollen Lesen- und Schreibrechte auf den Speicherplatz der Website (Server/FTP) zur Verfügung stellen sowie – falls ein Content Management System (CMS) oder Shop-System genutzt wird - die Zugangsdaten mit den Administrator-Rechten zum Administrations-Bereich des selbigen. Geschieht dies binnen einer gesetzten Frist nicht, geht Sumasearch davon aus, dass der Kunde die Daten selbst einpflegt und wird dies nicht mehr vornehmen. Für die Dauer der Vertragslaufzeit, werden die erstellten Daten dem Kunden auf seinem Kundenkonto zur weiteren Verwendung bereit gestellt.

(3) Ferner muss der Kunde, sollte Sumasearch die Daten auf seiner Seite einpflegen, Änderungen o.g. notwendiger Daten Sumasearch unverzüglich mitteilen. Hieraus entstehende Verzögerungen der Leistungserbringung können dann nicht zu Lasten Sumasearch gehen.

(4) Sollte es Sumasearch aus technischer Sicht nicht möglich sein, die Daten auf dem System des Kunden einzupflegen, weil dieser ein lokales Homepage-System verwendet, über welches man nur über den .PC des Kunden Änderungen einpflegen kann, so muss der Kunde die Daten selbst einpflegen.

(5) Die Angaben des Kunden über sein bestehendes EDV-System, beabsichtigte Hardware-Erweiterungen oder funktionale Aspekte sind von Sumasearch nicht auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Für diese Angaben ist alleine der Kunde verantwortlich.

(6) Der Kunde wird Sumasearch von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrags bekannt werden. Der Kunde trägt deshalb den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Sumasearch wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

(7) Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Datensätze etc.) auf eventuell bestehende Urheber-Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Sumasearch haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird Sumasearch wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Sumasearch schad- und klaglos.

(8) Kommt der Kunden seinen Pflichten trotz einer gesetzten Frist nicht nach kann Sumasearch seine Dienstleistungen nicht oder nur eingeschränkt erbringen. Dies hat zur Folge, dass die Optimierungsmaßnahmen gar nicht oder nur sehr verzögert zum Tragen kommen

(9) Zugangsdaten (Benutzernamen und Kennwörter), die dem geschützten Datenzugriff durch den Kunden dienen, dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter zu verhindern und etwaige Passwörter geheim zu halten.

§ 7 Abnahme /Freigabe / Mängelrügen

(1) Sumasearch ist berechtigt, vom Kunden eine oder mehrere Zwischenabnahmen oder Freigaben von abgrenzbaren Teilen der zu erbringenden Leistung zu verlangen (Zwischenabnahme). Der Kunde ist verpflichtet, die im Wesentlichen vertragsgemäße Leistung nach Aufforderung durch Sumasearch abzunehmen. Die Abnahme darf nicht aus Gründen des Geschmacks verweigert werden. Aufforderungen und Abnahmen können in Textform erfolgen.

(2) Der Abnahme / Freigabe steht es gleich, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb einer von Sumasearch in Textform gesetzten angemessenen Frist vornimmt oder diese verweigert. Ohne gesonderte Fristsetzung zur Abnahme ist der Kunde nach Überlassung von Leistungen binnen 14 Tagen verpflichtet, sich zur Abnahme / Freigabe zu äußern. Nach fruchtlosem Ablauf gelten die überlassenen Leistungen als abgenommen bzw. Freigaben als erteilt.

(3) Erachtet der Kunde die erbrachten Leistungen nicht als im Wesentlichen vertragsgemäß, so hat er Beanstandungen Sumasearch ohne schuldhaftes zögern nachvollziehbar und in Textform mitzuteilen. Diese Mitteilung muss so konkret sein, dass Sumasearch ohne weitere Rückfrage beim Kunden die Ausbesserung der Leistung vornehmen kann.

(4) Beanstandet der Kunde Leistungen fristgemäß, wird Sumasearch eine Nachbesserung vornehmen. Die Nachbesserung richtet sich nach den Vorgaben des Kunden, wenn die Beanstandung des Kunden derart konkret erfolgte, dass wir die Leistung ohne weitere Nachfrage beim Kunden ausbessern können. Erfolgt die Beanstandung nicht derart konkret, ist von Sumasearch lediglich eine branchenübliche Nachbesserung nach eigenem Ermessen auszuführen.

§ 8 Preise

(1) Maßgebend sind die individuell vereinbarten Preise gemäß Auftragsschreiben bei Auftragserteilung. Auslagen sind vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede gesondert zu erstatten.

(2) Mitarbeiter und/oder Beauftragte der Sumasearch können keine von den Leistungsbeschreibungen, Tarifen sowie von diesen AGB abweichende Vereinbarungen treffen, es sei denn, diese Abweichungen sind durch eine besondere Aktion bzw. ein Angebot limitiert.

(3) Alle Preise sind in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen .Mehrwertsteuer. Der Preis für die vereinbarte Dienstleistung setzt sich aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr und den monatlichen Beiträgen zusammen.

(4) Sumasearch ist berechtigt, in angemessenen Zeitabständen Abrechnungen nach dem jeweiligen geleisteten Arbeitsaufwand und den angefallenen Auslagen vorzunehmen. Wiederkehrende Leistungen rechnet Sumasearch monatlich ab.

(5) Sumasearch ist ferner berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes, insbesondere in Folge von zu erwartenden Fremdkosten, Vorschüsse zu verlangen.

(6) Für alle Arbeiten von Sumasearch, die aus einem vom Kunden zu vertretenen Grund nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt Sumasearch eine angemessene Vergütung.

§ 9 .Zahlungen

(1) Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Einzugsermächtigung oder Kreditkarte . entsprechend der Vereinbarung in den Auftragsschreiben. In Ausnahmefällen kann eine befristete Rechnungszahlung durch Sumasearch genehmigt werden. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils im Voraus . gemäß den Preisen der Auftragsschreiben und den dort vereinbarten Konditionen. Rückbuchungskosten in Folge nicht abbuchbarer Einziehungen sind vom Kunden zu tragen.

(3) Wird der zu zahlende Betrag seitens Sumasearch bei dem Kunden eingezogen so gilt abweichend von der gesetzlichen Regelung, dass die Vorabinformation (Pre-Notification) dem Kunden einen bis drei Tage im Voraus vorliegen muss.

(4) Der Rechnungsbetrag ist jeweils sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig und wird von Sumasearch eingezogen. Zahlungseingang ist gegeben, wenn der fällige Betrag bei Sumasearch gutgeschrieben wurde. Die vereinbarte Einrichtungsgebühr ist sofort nach Auftragserteilung fällig, die monatlichen Bearbeitungsgebühren jeweils zu Beginn eines Monats. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform.

(5) Sollte der Kunde mit der Zahlung von insgesamt zwei Raten im Verzug sein, so werden die für die gesamte Laufzeit anfallenden Kosten sofort fällig.

(6) Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist Sumasearch berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung auszusetzen und seine Arbeiten einzustellen, bis der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden. Das Wahlrecht obliegt Sumasearch. Der Rechtsweg bleibt unberührt.

(7) Gegenüber Ansprüchen von Sumasearch ist die Aufrechnung nur möglich, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Sumasearch anerkannt ist. Unternehmern steht die Einrede des nicht oder mangelhaft erfüllten Vertrages darüber hinaus zudem nur dann zu, Sumasearch bereits ein dem Wert der Leistung entsprechendes Entgelt erlangt hat oder im Verhältnis zu einem Subunternehmer selbst das entsprechende Zurückbehaltungsrecht ausüben kann.

(8) Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Kunden.

(9) Sumasearch berechnet dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von € 15,00 sobald dieser mit seiner Zahlung in Verzug gerät.

§ 10 Urheberschutz • Eigentumsrecht 

(1) Sämtliche gestalterischen Leistungen von Sumasearch (hierzu gehören insbesondere sämtliche Entwürfe, Vorlagen, Zeichnungen, Stories, Claims, Slogans, Texte, Markenbezeichnungen) unterliegen dem Urheberrecht. Vorschläge und Weisungen des Kunden, seiner Mitarbeiter oder sonstiger Dritter begründen keinerlei Miturheberrecht. 

(2) Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung der vertragsgemäß erstellten Inhalte zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang, insbesondere soweit sich der Zweck aus dem Angebot bzw. dem Vertrag ergibt.

(3) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Kunden auf diesen über. Im Falle einer Lizenzzahlung endet das Nutzungsrecht mit Einstellung der Lizenzzahlung.

(4) Änderungen von Leistungen von Sumasearch, wie z. B. deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für den Kunden tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Sumasearch und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig, sofern dieses nicht der Beseitigung eines Mangels dient und Sumasearch mit der Beseitigung dieses Mangels in Verzug ist.

(5) Auch für die Nutzung von Leistungen von Sumasearch, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die Zustimmung von Sumasearch erforderlich. Dafür steht Sumasearch eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

(6) Typische Gestaltungsstile (Linien, Verläufe, Farben, Web-Layouts etc.) oder einzelne grafische Elemente (Icons, Buttons, etc) oder Codes (z.B. PHP/ Smarty/ Twig/ html, css Dateien, etc.) werden zwangsläufig immer wieder von Sumasearch für einzelne Auftragsbearbeitungen verwendet, so dass der Kunde daran – auch nach Erwerb eines Nutzungsrechtes an den zuvor aufgezählten Leistungen von Sumasearch – ausdrücklich keine Exklusivrechte erwirbt. 
Sollte Sumasearch im Einzelfall Grafiken oder Schriften aus lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen oder Designkollektionen entnommen haben oder derartige Leistungen nicht-exklusiv lizenziert haben, kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens der Agentur eingesetzte Inhalte auch von anderen Nutzern verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber der Agentur erhoben werden. Außerdem behält sich Sumasearch das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben.
 Selbstverständlich kann auch „exklusives“ Material verwendet werden, hier muss jedoch die notwendige Lizenzgebühr und der Beschaffungsaufwand vom Kunden vergütet bzw. direkt abgewickelt werden.

(7) Sumasearch ist bei der Erstellung von Software oder sonstigen IT-Projekten (Websites, Online-Shops etc.) nicht zur Überlassung der Software in einem quelloffenen Zustand oder der dazu gehörigen Entwicklungsdokumentation verpflichtet. Dem Kunden ist es nicht gestattet, in den Quellcode der von Sumasearch erstellten Software einzugreifen oder diesen zu Dekompilieren, es sei denn, es liegt eine Ausnahme nach dem Urheberrechtsgesetz vor.

(8) Eine Weiterentwicklung und die Weiterveräußerung der urheberrechtlichen Leistungen von Sumasearch an Dritte ist dem Kunden nur nach vorheriger Genehmigung durch Sumasearch gestattet. Grundsätzlich wird die Weiterveräußerung bei Unternehmensverkauf oder Umwandlung sowie innerhalb von Konzernen erlaubt. Hat Sumasearch dem Kunden die Weiterveräußerung gestattet, muss der Kunde dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben. Infolge der Weitergabe oder Weiterveräußerung erlischt das Recht des Kunden zur Programmnutzung.

(9) Im Rahmen des Einsatzes von Drittsoftware (insb. zB CMS) gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen des Software-Anbieters.

(10) Sofern Leistungen Dritter in der Leistung von Sumasearch genutzt werden, die unter eine sogenannte freie Lizenz (zB GNU-Lizenz) fallen, besteht gleichwohl kein Recht des Kunden, die Leistungen von Sumasearch ebenfalls als freie Leistungen zu deklarieren, an Dritte weiterzugeben oder sonst dem öffentlichen Zugriff Dritter zugänglich zu machen.

(11) Sofern Lizenzkosten anfallen, entfällt das Nutzungsrecht bei Einstellung der Lizenzzahlung für die betroffenen Teile der Leistung. Der Vergütungsanspruch der Agentur bleibt hiervon unberührt. Für Lizenzkosten und Lizenzrechte bei Produkten von Drittanbietern gelten die Regelungen des Drittanbieters.


§ 11 Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese anschließend öffentlich werden können. Für alle anderen Kundendaten verpflichtet sich Sumasearch, die Weitergabe an Dritte zu unterlassen und wird im Falle von anfallenden personenbezogenen Daten auf Wunsch des Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß BDSG (neu) / DSGVO mit dem Kunden abschließen.

§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Verträge haben eine vereinbarte Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist. Der Kunde kann gemäß der, auf dem Auftragsformular festgelegten Kündigungsfrist, den Vertrag ohne Angabe von Gründen ordentlich zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss an Sumasearch übersandt werden. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Zugang und nicht die Absendung der Kündigung an.

(2) Wird der Vertrag seitens des Kunden nicht binnen der vereinbarten Frist gekündigt verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit unter Beibehaltung der ursprünglichen Kündigungsfrist. Dies gilt, bis eine Kündigung des Kunden erfolgt.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

§ 13 Haftung 

(1) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der beauftragten Arbeiten trägt der Kunde. Diese Haftungsregel gilt insbesondere für den Fall, dass beauftragte Arbeiten gegen einschlägige Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechts- oder Telemediengesetze verstoßen.

(2) Sumasearch schließt ihre Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen. Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden haftet Sumasearch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt für fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften Sumasearch und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.

(3) Soweit eine Haftung nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

(4) Sumasearch haftet nicht für Einschränkungen des Funktionsumfangs oder des Supports bzw. der generellen fortgesetzten Unterstützung von Drittprodukten und Drittangeboten.

(5) Bei von Sumasearch zu vertretenden Schutzrechtsverletzungen ist Sumasearch befugt – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten –Änderungen am Leistungsgegenstand vorzunehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte zu erwerben. Informiert der Kunde Sumasearch nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.

(6) Bei Eintritt eines Haftungsfalls werden sich die Parteien die Gelegenheit zur Beseitigung des Haftungsstiftenden Ereignisses oder Umstandes gewähren und ggfls. das Recht auf Nachbesserung einräumen.

(7) Sumasearch haftet nicht für Änderungen von Gesetzen oder der Rechtsprechung, die sich auf die vertragliche Leistung auswirken. Sumasearch wird dem Kunden – soweit möglich – eine Anpassung der Leistungen nach den üblichen Vergütungen anbieten.

(8) Sumasearch ist berechtigt, zur Einschränkung einer Haftung sowie bei Gefahr in Verzug den Zugang des Kunden zum System oder das System des Kunden direkt zu sperren und erst nach De-Eskalation des Problems wieder freizuschalten.

(9) Sumasearch kann keine Gewährleistung für ein unterbrechungs- und störungsfreies Funktionieren der Dienste und Funktionen, die von Dritten bereitgestellt werden (zB Online-Tools, Social Media Seiten, Hosting usw.) geben und haftet diesbezüglich daher nicht.

(10) Sumasearch haftet nicht für die Funktionalität oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Drittprodukten. Gegen Gebühr bzw. Aufwendungsersatz ist Sumasearch bereit, Fehlerbeseitigungen oder die Kommunikation mit den Anbietern der Drittprodukte vorzunehmen, um etwaige Probleme zu klären.

(11) Dem Kunden ist bewusst, dass die meisten Suchmaschinenanbieter nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Websiten aus ihrem Suchangebot zu löschen oder den Suchalgorithmus zu ändern. Für eine solche Vorgehensweise kann Sumasearch keine Haftung übernehmen. Der Kunde versichert, dass er nur seine Internetadresse(n) registrieren bzw. optimieren lässt oder im Auftrag von Dritten handelt und in deren Einverständnis. Sollten dennoch Schäden an Websiten Dritter entstehen oder sollte es zu Regresszahlungen kommen, kann immer nur der Kunde verantwortlich gemacht werden.

(12) Sumasearch prüft und überwacht nicht ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Kunden Rechte Dritter verletzen oder gemäß den Richtlinien der einzelnen Suchmaschinenbetreiber aufgebaut sind. Für eine mögliche Abstrafung von Seiten Dritter ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist ebenfalls für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm angemeldeten Inhalte seiner Seiten sowie für die von ihm gelieferten Informationen, insbesondere der Suchbegriffe, Keywords, zu optimierenden Begriffe und Texte, alleine verantwortlich. Gleiches gilt für den Schutz der Rechte und der Freiheit Dritter, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Dies gilt auch für vom Kunden ausgewählte Suchbegriffe, Keywords, zu optimierender Begriffe und Texte, die auf einen Vorschlag der Sumasearch im Rahmen der Analysephase zurückgehen. Auch für diese Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich.

(13) Für Verzögerungen, rechtliche oder technische Probleme oder sonst nachteilige Auswirkungen auf den Leistungsgegenstand eines Projekts haftet Sumasearch nicht, wenn sich der Kunde über den Vorschlag zur Leistungsänderung durch Sumasearch hinweggesetzt hat oder die Verzögerung durch eine fehlende Mitwirkung oder Zahlung des Kunden verantwortet ist. .

§ 14 Gewährleistung

(1) Etwaige Gewährleistungsrechte betreffen nur die gemäß Vertrag erbrachte Leistung zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden bzw. der Leistung für den Kunden.

(2) Greift der Kunde in die Leistung von Sumasearch ein (z.B. durch Veränderung der Parameter im Rahmen des SEA) erlischt die Gewährleistung von Sumasearch.

(3) Die von Sumasearch erbrachten Tätigkeiten hat der Kunde unverzüglich nach Mitteilung ihrer Erbringung, zu überprüfen. Bei offensichtlichen Mängeln ist die Mängelrüge innerhalb einer Ausschlußfrist von 14 Tagen nach Erhalt Leistungen zu erheben. Anderenfalls sind diesbezügliche Ansprüche ausgeschlossen. Die Regelung des § 377 HGB bleibt unberührt. Im Übrigen gilt eine einjährige Verjährungsfrist.

(4) Im Falle eines Mangels steht Sumasearch die Wahl der Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung hat unabhängig von der Anzahl der Versuche der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen. Das Recht zur Selbstvornahme steht dem Kunden nicht zu. Sumasearch kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde die für die Erstellungsleistungen geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und der Kunde kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat. Kann der Mangel nach zwei wiederholten Versuchen und nach Setzung einer Nachfrist von vier Wochen nicht behoben werden, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen . darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche erwachsen dem Kunden nicht.

(5) Der Kunde wird Sumasearch bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf falsche Informationen oder fehlerhafte, nicht rechtzeitige oder unterbliebene Mitwirkungshandlungen des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter oder auf sonstige Lieferungen und Leistungen des Kunden zurückzuführen sind, es sei denn der Kunde weist nach, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommene Veränderung, Bearbeitung oder vertragswidrige Nutzung verursacht wurden.

(6) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler und Mängel, die durch äußere Einflüsse (einschließlich unbefugter Zugriffe über das Internet), Bedienungsfehler, Komponenten bzw. Produkte Dritter, Trojaner, Computerwürmer, Computerviren - welcher Art auch immer - oder nicht von Sumasearch durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstanden sind.

(7) Ist für Sumasearch die fristgerechte Leistungserbringung unmöglich oder erschwert, aufgrund von funktionsuntüchtiger Kommunikations- oder Medienleitungen, Stromausfall, Serverausfall, welche Sumasearch nicht zu verantworten hat oder durch Streik oder höhere Gewalt, so ist Sumasearch nicht zur Leistung verpflichtet bzw. verschieben sich die Leistungsfristen für die Dauer der Unmöglichkeit oder Erschwertung (höhere Gewalt).
Die unter dem Punkt „Haftung“ getroffenen Haftungsausschlüsse sind auch im Rahmen der Gewährleistung anwendbar.

§ 15 Geheimhaltung

Der Kunde verpflichtet sich alle ihm bei der Vertragsdurchführung durch Sumasearch oder im Auftrag von Sumasearch handelnden Personen zugehenden oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Vertragskonditionen oder weitere Informationen geheim zu halten soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologien der Suchmaschinen sowie für solche Informationen welche die allgemeine Vorgehensweise oder die Korrespondenz mit der Sumasearch betreffen. Diese Verpflichtung gilt zudem auch während zwei Jahren über das Vertragsende hinaus.


§ 16 Sonstiges

Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer expliziten Vereinbarung der Parteien in Textform (E-Mail ausreichend).


§ 17 Rechtswahl & . Gerichtsstand

(1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz von Sumasearch zuständige Gericht.

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